AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von HMFmedia
Stand:
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen HMFmedia, Inhaber Matthias Frey, Max-Brauer-Allee 36a, 22765 Hamburg (nachfolgend „HMFmedia“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Für Verträge mit Verbrauchern gelten sie nicht.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots zustande. Angebote und Beauftragungen sollen zur Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungen und Änderungen
Art und Umfang der Leistungen, Vergütung und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der getroffenen Vereinbarung. Laufende Betreuung und Betriebsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie vereinbart wurden. Für laufende Leistungen werden auch Laufzeit und Kündigungsbedingungen in der jeweiligen Vereinbarung festgelegt. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des vereinbarten Umfangs werden einschließlich ihrer Auswirkungen auf Vergütung und Termine vor der Ausführung abgestimmt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich zugesagt wurde; die vereinbarte Funktion und Beschaffenheit des Arbeitsergebnisses bleiben hiervon unberührt.
3. Mitwirkung und bereitgestellte Inhalte
Der Kunde stellt die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Er stellt sicher, dass HMFmedia die von ihm bereitgestellten Inhalte im vereinbarten Umfang verwenden darf.
Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender erforderlicher Mitwirkung, informiert HMFmedia den Kunden über die Auswirkungen. Betroffene Termine verschieben sich angemessen entsprechend der verursachten Verzögerung und einer erforderlichen Wiederanlaufzeit. Zusätzliche Arbeiten und deren Vergütung werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.
4. Vergütung
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Anzahlungen, Teilzahlungen und Abrechnungsintervalle werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind fällige Rechnungen innerhalb von zehn Tagen nach Zugang zu bezahlen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
5. Nutzung der Arbeitsergebnisse
Mit vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den hierfür bestimmten Arbeitsergebnissen. Bei einmalig vergüteten Projektergebnissen werden diese zeitlich unbefristet eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde darf das Arbeitsergebnis im Rahmen der eingeräumten Rechte selbst oder durch beauftragte Dritte betreuen, weiterbearbeiten und auf eine andere technische Umgebung übertragen. Für die nachfolgend beschriebenen eigenen Bestandteile von HMFmedia und für Bestandteile Dritter gelten die jeweiligen Einschränkungen.
Eigene Programme, Programmbausteine, Grafiken, Icons und sonstige Gestaltungen von HMFmedia, für die besondere Nutzungsgrenzen gelten sollen, werden im Angebot beziehungsweise bei der Vereinbarung des Leistungsumfangs benannt. Soweit sie Bestandteil des geschuldeten Ergebnisses sind, umfasst das Nutzungsrecht ihre Verwendung für dessen vereinbarten Betrieb. Ihre Bearbeitung, das Herauslösen, die eigenständige Weitergabe oder die Nutzung in anderen Projekten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die für den vereinbarten Betrieb erforderliche technische Einbindung sowie zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.
Der Umfang der Übergabe von Quellcode, bearbeitbaren Ausgangsdateien und Zugängen wird im Angebot festgelegt. Für Software, Inhalte und sonstige Bestandteile Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Ausschließliche Rechte werden nur eingeräumt, soweit dies vereinbart ist.
6. Kostenfreie Entwürfe
Als kostenfrei bezeichnete Erstentwürfe und Präsentationen dienen ausschließlich der internen Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Beauftragung. Aus ihrer Erstellung oder Übermittlung entsteht keine Verpflichtung zur Beauftragung und kein Anspruch auf eine kostenpflichtige Vergütung.
Ohne gesonderte Zustimmung von HMFmedia in Textform dürfen diese Ausarbeitungen weder veröffentlicht noch produktiv eingesetzt, an externe Dritte weitergegeben oder als Vorlage für eine Umsetzung oder gezielte Nachbildung durch den Empfänger oder Dritte verwendet werden. Dies gilt auch für Screenshots, Kopien, Ausschnitte und übermittelte Dateien. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen und Rechte des Kunden an eigenen, bereits vorhandenen Materialien bleiben unberührt.
Diese Regelung gilt für die kostenfreie Entwurfsphase nur, wenn sie bereits hierfür vereinbart wurde.
7. Abnahme und Mängel
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, fordert HMFmedia den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Abnahme und Mängelrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde soll festgestellte Mängel möglichst nachvollziehbar beschreiben; seine gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.
8. Haftung
HMFmedia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HMFmedia.
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